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Illegaler Holzeinschlag und -handel
Definition und Beispiele
'Illegaler Holzeinschlag' und 'illegaler Holzhandel' beschreiben Aktivitäten, die bei der Holzgewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Handel gegen nationale und internationale Gesetze sowie traditionelle Rechte von Ureinwohnern verstoßen. Vielerorts missachten sogar nationale Wald/Forst- und Steuergesetze die traditionellen Land- und Nutzungsrechte von Waldbewohnern. Staatlichen Stellen vergeben auch dort Einschlagskonzessionen (Genehmigungen für die Holznutzung in einem Waldgebiet), wo indigene Völker oder andere örtliche Bevölkerungsgruppen eigene Rechtsanprüche geltend machen. Dies ist beispielsweise in Indonesien, Malaysia und einigen afrikanischen Staaten zu beobachten, so dass Menschenrechts- und Umweltorganisationen für diese Länder höhere Prozentangaben für illegale Aktivitäten angeben als die offiziellen Stellen.
In Indonesien sind die Verhältnisse besonders komplex: historisch bedingt gibt es insbesondere mit den politischen Umwälzungen nach dem Zusammenbruch des Suharto-Regimes eine große Zahl sich widersprechender Erlasse und Bestimmungen sowie verwirrend viele um Kompetenz ringende Behörden, Entscheidungsträger, Gremien. Während die Zentralregierung ein Verbot für den Export von Rundholz festlegt, kann eine Provinzregierung durchaus eine Quote für den Export desselben Rundholzes festsetzen und den Handel erlauben. Die Holzindustrie profitiert von diesen Zuständen und hält sich an die Stellen, die ihren Geschäften zuträglich sind. Mit gutem Grund verlangen einige Umweltschützer deshalb, den gesamten Holzeinschlag und -handel so lange einzustellen, bis die gesetzlichen Ungereimtheiten ausgeräumt sind.
Was in Indonesien eine Folge der jüngsten Geschichte sein mag, trifft auch für viele andere Entwicklungsländer zu: Die gesetzlichen Grundlagen sind nicht vorhanden oder bedürfen einer Überarbeitung, die Kapazitäten der Staaten zur Kontrolle der Geschäfte sind zu gering, der Zugang zum Wald bzw. die Besitz- und Nutzungsverhältnisse sind selten geklärt und/oder diskriminieren im und vom Wald lebende Gemeinschaften und die Zivilgesellschaft ist häufig zu schwach, um Einfluss zu nehmen.
Oft sind die Rahmenbedingungen von Land zu Land auch so unterschiedlich, dass was in einem Land legal ist, im nächsten schon illegal sein kann. Viele der Länder sind organisatorisch oder wirtschaftlich nicht so weit entwickelt, eine auf Export ausgerichtete Holzwirtschaft zu kontrollieren und regeln agieren.
Es gibt viele Arten von illegalen Aktivitäten, in den meisten Fällen dienen sie der Bereicherung der Akteure und zum schädigen das Ökosystem und die regionale Bevölkerung.
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Illegale Aktivitäten bei der Holzernte
- Duplizieren/Kopieren der Einschlagslizenz (-genehmigung)
- Einschlag von geschützten Baumarten
- Einschlag zu kleiner oder zu großer Bäume
- Ringeln oder Entrinden um später die abgestorbenen Bäume 'legal' fällen zu können
- Feuer legen um Waldgebiete danach der kommerziellen Nutzung zuzuführen
- Einschlag unerlaubt großer Mengen
- Einschlag in Schutzgebieten
- Einschlag ausserhalb zugewiesener Konzessionen (=Einschlagsgebiete)
- Einschlag in unerlaubten Bereichen (an Ufern, Quellbereichen, Steilhängen)
- Zukauf illegal geschlagener Bäume
- Einschlag ohne Erlaubnis oder noch ausstehender Vertragsunterzeichnung (z.B. fehlende EIA (Environmental Impact Assessment = Umweltverträglichkeitsstudie)
- Erschleichen von Einschlagsgenehmigungen
- Beschaffung von Einschlagsgenehmigungen durch Bestechung
- illegale (=rechtswidrige) Inbesitznahme von Waldgebieten
- Nichtbeachtung der Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsgesetze
Holzschmuggel
- Ausfuhr von Holzarten entgegen von Exportverboten oder CITES-Bestimmungen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora = Washingtoner Artenschutzübereinkommen)
- Handel mit CITES-gelisteten Holzarten ohne Genehmigung (CITES Appendixes II und III)
- Export/Import unter Umgehung nationaler Handelsbeschränkungen
- Transport aus Wald zum Handelsplatz und Verkauf illegal eingeschlagener Hölzer
- Export von Holz mit Überschreitung der erlaubten Volumina
Praktiken zur Steuerhinterziehung und Gebührenunterschlagung
- Angabe geringerer Verkaufserträge (Mindererklärung) und höherer Kosten (Übererklärung) mit dem Ziel, weniger Gewinn zu versteuern
- Übererklärung eingekaufter Dienstleistungen, die von Unterfirmen in Anspruch genommen wurden mit dem Ziel, den zu versteuernden Profit zu minimieren
- Vermeidung von Steuern und Abgaben durch Angabe falscher Holzarten, geringerer Mengen oder minder Qualität
- Nichtbezahlung von Steuern und Abgaben.
Praktiken bei der Beschaffungswesen der öffentlichen Hand
- Forderung nach unnötigen Vorleistungen um einige Unternehmen von Aufträgen auszuschließen
- Formulierung spezifischer Vertragsdetails, die einen Lieferanten bevorzugen
- Herausgabe vertraulicher Gebotsdaten an einen bevorzugten Mitbieter
- Manipulation von Gebotsauswertungen um Wettbewerb zu unterdrücken
Illegale Holzverarbeitung
- Betrieb von Sägewerken und anderen Verarbeitungsanlagen ohne Genehmigung
- Verarbeitung von Holz, für das kein Legalitätsnachweis vorliegt, wenn ein solcher gefragt ist
- Betriebsführung ohne Genehmigung und Lizenz
- Nichteinhaltung von Betriebsauflagen, wie z.B. die Verringerung der Verschmutzung.


