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Bald ohne Raubbauholz
Illegal geschlagenes Holz wird auf dem EU-Markt verboten

Gute Nachrichten lassen lange warten - gelegentlich Jahre: Das Europaparlament hat heute einem akzeptablen Kompromißvorschlag zum 'illegalen Holzhandel' mit überwältigender Mehrheit zugestimmt... Continue

New report slams Sarawak government's unlawful dealing with native land rights

press release - 15 April 2010

The Malaysian network of indigenous peoples and NGOs (JOANGOHUTAN) releases documentation on 140 land disputes between native communities and the Malaysian state of Sarawak

SIBU, SARAWAK / MALAYSIA... Continue

Malaysische Organisationen fordern Nachbesserung bei Holzhandelsvereinbarung mit EU
Kein Vertrag ohne Berücksichtigung der Landrechte

Pressemitteilung zum 16.04.2010

München/Sibu, Malaysien. JOANGOHUTAN, das malaysische Netzwerk der Ureinwohner- und Umweltorganisationen, fordert von der EU vor Unterzeichnung einer Holzhandelsvereinbarung auf die Berücksichtigung und strikte Einhaltung der Ureinwohnerrechte sowie transparente und angemessene Umweltverträglichkeitsverfahren bei allen größeren Projekten zu bestehen... Continue

Information, Hintergründe

Lesen Sie auch über
die Folgen des Raubbaus

Illegaler Holzeinschlag und -handel
Definition und Beispiele

'Illegaler Holzeinschlag' und 'illegaler Holzhandel' beschreiben Aktivitäten, die bei der Holzgewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Handel gegen nationale und internationale Gesetze sowie traditionelle Rechte von Ureinwohnern verstoßen. Vielerorts missachten sogar nationale Wald/Forst- und Steuergesetze die traditionellen Land- und Nutzungsrechte von Waldbewohnern. Staatlichen Stellen vergeben auch dort Einschlagskonzessionen (Genehmigungen für die Holznutzung in einem Waldgebiet), wo indigene Völker oder andere örtliche Bevölkerungsgruppen eigene Rechtsanprüche geltend machen. Dies ist beispielsweise in Indonesien, Malaysia und einigen afrikanischen Staaten zu beobachten, so dass Menschenrechts- und Umweltorganisationen für diese Länder höhere Prozentangaben für illegale Aktivitäten angeben als die offiziellen Stellen.

In Indonesien sind die Verhältnisse besonders komplex: historisch bedingt gibt es insbesondere mit den politischen Umwälzungen nach dem Zusammenbruch des Suharto-Regimes eine große Zahl sich widersprechender Erlasse und Bestimmungen sowie verwirrend viele um Kompetenz ringende Behörden, Entscheidungsträger, Gremien. Während die Zentralregierung ein Verbot für den Export von Rundholz festlegt, kann eine Provinzregierung durchaus eine Quote für den Export desselben Rundholzes festsetzen und den Handel erlauben. Die Holzindustrie profitiert von diesen Zuständen und hält sich an die Stellen, die ihren Geschäften zuträglich sind. Mit gutem Grund verlangen einige Umweltschützer deshalb, den gesamten Holzeinschlag und -handel so lange einzustellen, bis die gesetzlichen Ungereimtheiten ausgeräumt sind.

Was in Indonesien eine Folge der jüngsten Geschichte sein mag, trifft auch für viele andere Entwicklungsländer zu: Die gesetzlichen Grundlagen sind nicht vorhanden oder bedürfen einer Überarbeitung, die Kapazitäten der Staaten zur Kontrolle der Geschäfte sind zu gering, der Zugang zum Wald bzw. die Besitz- und Nutzungsverhältnisse sind selten geklärt und/oder diskriminieren im und vom Wald lebende Gemeinschaften und die Zivilgesellschaft ist häufig zu schwach, um Einfluss zu nehmen.

Oft sind die Rahmenbedingungen von Land zu Land auch so unterschiedlich, dass was in einem Land legal ist, im nächsten schon illegal sein kann. Viele der Länder sind organisatorisch oder wirtschaftlich nicht so weit entwickelt, eine auf Export ausgerichtete Holzwirtschaft zu kontrollieren und regeln agieren.

Es gibt viele Arten von illegalen Aktivitäten, in den meisten Fällen dienen sie der Bereicherung der Akteure und zum schädigen das Ökosystem und die regionale Bevölkerung.